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| "Mit Rat
und Tat stets für Sie da." |
Aktuell
Der neue Lohnausweis
Einmal ist nun der neue
Lohnausweis in der ganzen Schweiz einheitlich. Es gibt also keine
kantonalen Lohnausweise mehr.
Der neue Lohnausweis kann
bereits freiwillig ab dem neuen Jahr (2006), also für die Löhne 2005
eingesetzt werden.
Wesentlich und neu ist die
Deklaration der Lohnnebenleistungen. Es geht hier um Leistungen oder
Vergünstigungen, die der Betrieb einem Mitarbeiter erbringt, die als
Einkommen versteuert werden müssen und diese auch zum massgebenden Lohn
zu zählen sind. Dies ist von Bedeutung für die Lohnsumme für AHV, UVG,
Krankentaggeld.
Wie kann man dieses Problem lösen?
Dazu ist eine
entsprechend geführte Buchhaltung notwendig. Eine Anpassung des
Kontenplanes einerseits oder eine Anpassung der Lohnbuchhaltung
via Softwareprogramm andererseits. |
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Louis Mathis GmbH
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