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Der neue Lohnausweis

Einmal ist nun der neue Lohnausweis in der ganzen Schweiz einheitlich. Es gibt also keine kantonalen Lohnausweise mehr.

Der neue Lohnausweis kann bereits freiwillig ab dem neuen Jahr (2006), also für die Löhne 2005 eingesetzt werden.

Wesentlich und neu ist die Deklaration der Lohnnebenleistungen. Es geht hier um Leistungen oder Vergünstigungen, die der Betrieb einem Mitarbeiter erbringt, die als Einkommen versteuert werden müssen und diese auch zum massgebenden Lohn zu zählen sind. Dies ist von Bedeutung für die Lohnsumme für AHV, UVG, Krankentaggeld.

Wie kann man dieses Problem lösen?

Dazu ist eine entsprechend geführte Buchhaltung notwendig. Eine Anpassung des Kontenplanes einerseits oder eine Anpassung der Lohnbuchhaltung  via Softwareprogramm andererseits.

   

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